Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) soll die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor fördern. Es legt Mindestanteile erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Neubauten und Bestandsgebäuden fest. Das Gesetz verpflichtet Bauherren und Gebäudeeigentümer dazu, einen bestimmten Prozentsatz ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken.